Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung
Jedes Unternehmen, jeder Gewerbetreibende und jeder Freiberufler kann aufgrund der ausgeübten Tätigkeit einen Schaden bei einem Außenstehenden verursachen. Ein Außenstehender kann ein Kunde, ein Vertreter oder ein Besucher, nicht jedoch ein eigener Mitarbeiter sein. Eine Betriebshaftpflicht Versicherung dient dazu, derartige Schäden auszugleichen. Je nach Beruf oder ausgeübter Tätigkeit ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Typische Beispiele, in denen eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Tragen kommt, liegen vor, wenn Handwerker in einem zu renovierenden Altbau im Rahmen ihrer Arbeiten wertvolle Mosaiken zerstören oder wenn ein Restaurantbesucher aufgrund verdorbener Pilze eine Lebensmittelvergiftung erleidet. Wenn kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Restaurantbesitzers vorliegt, sollte dann die Betriebshaftpflichtversicherung Schadenersatz direkt an den Geschädigten leisten. Gerade wenn durch die berufliche Tätigkeit ein körperlicher Schaden verursacht wird, kann die Schadenshöhe eine Summe erreichen, welche für einen durchschnittlichen Unternehmer ohne Betriebshaftpflichtversicherung nicht zu tragen ist.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist also eine Haftpflichtversicherung, welche ausschließlich für solche Schäden einsteht, welche durch die berufliche Tätigkeit des versicherten Unternehmens entstehen. Hierbei umfasst der Versicherungsschutz nicht nur die beruflichen Aktivitäten des Unternehmers, sondern auch die beruflichen Aktivitäten der Mitarbeiter. Aufgrund der großen Beitragsunterschiede ist ein Haftpflicht Vergleich vor dem Abschluß einer Haftpflichtversicherung sinnvoll.
Da das Schadensrisiko bei einer kleinen Schneiderstube mit zwei Lehrlingen naturgemäß wesentlich geringer ist, als zum Beispiel bei einem produzierenden Gewerbe mit 500 Mitarbeitern und reisendem Kundendienst, muss nahezu jede Betriebshaftpflichtversicherung individuell verhandelt werden. Entsprechend sind bei der Betriebshaftpflichtversicherung auch immer nur jene Tatbestände versichert, welche bereits bei Vertragsabschluß angegeben wurden. Diese Klausel der sogenannten Spezialität ist besonders wichtig und beachtenswert, wenn ein Unternehmen, sprich ein Versicherungsnehmer, im Lauf der Zeit wächst oder wenn sich geschäftliche Schwerpunkte verschieben. So kann es sein, dass ein Betrieb ursprünglich nur Wasseraufbereitungsanlagen produziert. Nach einigen guten Jahren müssen die ersten Geräte im Hause der Kunden repariert oder ausgetauscht werden und ein Kundendienstmonteur wird fest angestellt. Zu diesem Zeitpunkt muss auch die Betriebshaftpflichtversicherung angepasst werden, da ansonsten Schäden, welcher der Monteur in fremden Häusern anrichtet, nicht abgedeckt sind.
Da die Wirtschaft einem ständigen Wandel unterliegt und Versicherungen nicht kontinuierlich, sondern vielleicht nur jährlich angepasst werden, hat sich im Bereich der Betriebshaftpflichtversicherungen die sogenannte Vorsorgeversicherung entwickelt, welche neu hinzugekommene Risiken vorläufig zumindest mit einer geringen Versicherungssumme abdeckt. So sinnvoll die Aufnahme einer Vorsorgeversicherung ist, so ersetzt sie jedoch nicht die abschließende Einbeziehung gewandelterer Umstände in die originäre Betriebshaftpflichtversicherung.
